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| Inhalt: Zahntourismus gestern und Was ausländische Anbieter Behandlungskosten im Vergleich Abrechnung bei Auslandsbehandlungen |
Behandlungskosten im VergleichFür eine einfache ambulante Zahnbehandlung in den EU-Mitgliedsstaaten ist eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse nicht nötig. Dazu gehören zum Beispiel Ungarn, Spanien, die Niederlanden, Polen, die Tschechische Republik oder Bulgarien, dessen EU-Beitritt für 2007 geplant ist. Allerdings muss der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden – insbesondere für Implantate und jede Art von Zahnersatz. Nur dann zahlt Ihre Kasse die üblichen Zuschüsse.
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